Wenn Sie ein Inkasso- oder Anwaltsschreiben erhalten haben, bedeutet das in der Regel, dass eine offene Rechnung oder Verbindlichkeit trotz vorheriger Mahnungen nicht beglichen wurde. In solchen Fällen beauftragen wir externe Inkassobüros oder Anwälte, um die ausstehende Forderung einzuziehen.
Der Ablauf im Überblick:
- Erinnerung und Mahnungen: Bevor es zu einem Inkasso- oder Anwaltsschreiben kommt, erhalten Sie von uns in der Regel eine Zahlungserinnerung und mindestens eine Mahnung. Diese dienen dazu, Sie an die offene Forderung zu erinnern und Ihnen eine Gelegenheit zu geben, die Zahlung zu leisten.
- Übergabe an Inkasso oder Anwalt: Wenn nach mehrfacher Mahnung keine Zahlung eingeht, sehen wir uns gezwungen, die Forderung an ein Inkassobüro oder einen Anwalt weiterzugeben. Dies geschieht, um den Forderungseinzug effizient zu gestalten und weitere Verzögerungen zu vermeiden. Zusätzliche Kosten können dadurch entstehen.
Partner für Inkasso und Rechtsanwaltsdienstleistungen
Wir arbeiten mit folgenden Inkassobüros und Kanzleien zusammen:
- Brinkmann Rechtsanwälte, Köln
- Gräf & Centorbi Rechtsanwälte, Mainz
- Rechtsanwalt Oliver Niederjohann, Leverkusen
- Debtist GmbH, Frankfurt am Main
- ETI Experts GmbH, Köln
- Dr. Christine Dausend Forderungsmanagement GmbH, Köln
- Dr. Duve Inkasso GmbH, Hannover
- Jusperta GmbH, Düsseldorf
Falls Sie ein Schreiben von einem dieser Partner erhalten haben, handeln diese in unserem Auftrag.
Unklarheiten? Kontaktieren Sie uns!
Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Fehler vorliegt oder Sie Fragen zu dem Schreiben haben, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung. Wir klären den Sachverhalt gerne mit Ihnen und helfen Ihnen, eine Lösung zu finden.
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